Campingplatzordnung
Bei der Ankunft müssen der Campingplatzleitung die Dokumente übergeben werden, die für die obligatorische Registrierung erforderlich sind. Die Camper können den gewünschten Stellplatz in Absprache mit der Campingplatzleitung wählen.
Bei der Belegung des Stellplatzes müssen die Begrenzungen beachtet werden. Es ist nur ein Autostellplatz vorgesehen. Eventuelle weitere Autos müssen extra bezahlt werden. Der Zutritt zum Campingplatz bzw. Feriendorf ist nur mit Zustimmung der Campingplatzleitung erlaubt.
Die Anreise kann von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr erfolgen, die Abreise von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Bei späterer Abreise (die nicht mit der Campingplatzleitung abgesprochen wurde) wird ein kompletter Tag berechnet.
Besucher sind nur bis 23:00 Uhr erlaubt und für eine Dauer von maximal einer Stunde gratis. Für Besuche, die länger als eine Stunde dauern, gilt der Tarif für den gesamten Tag.
Besucher müssen ihre Fahrzeuge außerhalb des Campingplatzes parken. Die Campingplatzleitung behält sich das Recht vor, Besuchern den Zutritt zu verweigern.
Die Bürozeiten sind von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Es ist streng verboten von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr motorisierte Fahrzeuge, auch mit Elektromotor, auf dem Campingplatz zu benutzen. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Aus Gründen der Sicherheit der Kinder und aus Rücksichtnahme den Campinggästen gegenüber bitten wir auch Radfahrer, sich an diese Höchstgeschwindigkeit zu halten.
Das Mitführen von Hunden oder anderen Tieren ist nur unter Beachtung der von den Behörden vorgeschriebenen Hygiene- und Gesundheitsvorschriften erlaubt. Hunde müssen an der Leine geführt und zum Verrichten ihres Geschäfts außerhalb des Campingplatzes spazieren geführt werden.
Von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr sind Geräusche, die die anderen Campinggäste stören können, streng verboten. Bitte nehmen Sie auf die anderen Campinggäste Rücksicht.
Erwachsene sind direkt für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich. Sie müssen darauf achten, dass sich andere Campinggäste nicht durch das lebhafte Verhalten der Kinder gestört fühlen. Kleinkinder dürfen die sanitären Anlagen, den Spielplatz und den Pool nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen. Minderjährigen ist der Zutritt nur in Begleitung der Eltern oder eines volljährigen Verwandten erlaubt.
Die Benutzung des Spielplatzes und der Ausstattung des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Campingplatzleitung ist nicht für Unfälle gleich welcher Art haftbar, die auf dem Campingplatz passieren.
Für einen guten Zustand und die Sauberkeit der Sanitären Anlage ist die Mithilfe der Campinggäste unverzichtbar. Spülen, Waschbecken, chemische Toiletten und andere Einrichtungen müssen unter Beachtung der Hinweise benutzt werden. Die Sanitären Anlagen und anderen Einrichtungen müssen nach Gebrauch in einem Zustand zurückgelassen werden, in dem man selbst sie vorzufinden wünscht.
Es ist streng verboten, die Pflanzen und die Ausstattung des Campingplatzes zu beschädigen, Gräben um die Zelte herum auszuheben, heiße, salzhaltige oder schmutzige Flüssigkeiten auf den Boden zu gießen oder Feuer im Freien anzuzünden. Es ist streng verboten, die elektrischen Anlagen zu manipulieren und Feuerwaffen oder andere Waffen mit sich zu führen.
Wer verlorene Gegenstände auf dem Campingplatz findet, wird gebeten, diese der Campingplatzleitung zu übergeben, die sie ihrem rechtmäßigen Besitzer zurückgibt.
Es gibt keine Lautsprecherdurchsagen, um Geburtstage zu feiern, verlorene Gegenstände u/o Tiere zu melden oder aus anderen Gründen, die nicht direkt mit der Leitung des Campingplatzes in Verbindung stehen.
Abfälle müssen in verschlossenen Abfalltüten in die dafür vorgesehenen Mülleimer geworfen werden. Es wird dazu aufgefordert, das Spannen von Wäscheleinen zwischen den Bäumen im Rahmen des Möglichen zu vermeiden. Es ist verboten, freie Stellplätze und die Bereiche, die nicht für das Camping vorgesehen sind, zu belegen, auch vorübergehend.
Die Stellplätze können nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Campingplatzleitung getauscht werden. Der zugewiesene Stellplatz muss sauber und in Ordnung gehalten werden. Eventuelle unerlaubte Konstruktionen werden ohne Vorankündigung entfernt.
Sollte bei einer Kontrolle eine Personenzahl festgestellt werden, die höher ist als die bei der Ankunft angegebene, berechnet die Campingplatzleitung für die zusätzlichen Personen den Tagestarif mit einem Aufpreis von 50% pro Person. Die Campingplatzleitung behält sich das Recht vor, die gesamte Personengruppe vom Campingplatz zu verweisen.
Die Verwendung von Grills ist nur auf eine Weise und bei Wetterbedingungen erlaubt, die keine Gefahr darstellen u/o die anderen Campinggäste nicht stören. Die Verwendung dieser Zusatzausstattung erfolgt auf Risiko, Gefahr und Verantwortung des Benutzers.
Eventuelle Defekte u/o Funktionsstörungen an der Ausstattung müssen der Campingplatzleitung umgehend gemeldet werden, die im Rahmen des Möglichen für eine schnelle Abhilfe garantiert.
Bei Streitigkeiten unter Campinggästen und Beschwerden über das Verhalten anderer Campinggäste werden die Campinggäste gebeten, Diskussionen zu vermeiden und sich direkt an die Campingplatzleitung zu wenden, die entsprechende Maßnahmen ergreift. Jede Art von Selbstjustiz ist streng verboten!
Die Campingplatzleitung behält sich das Recht vor, Personen, die Vandalismus begehen, andere Personen belästigen oder gegen die Campingplatzordnung verstoßen, umgehend vom Campingplatz zu verweisen.
Gebrauch der Fahrräder
Bitte erklären Sie Ihren Kindern, dass der Campingplatz zwar ein sicherer Ort ist, dass sie aber auf die anderen Personen achten müssen. Die Straßen sind nicht die Rennstrecke von Monza und es ist deshalb nicht erlaubt, darauf für den Giro d’Italia zu trainieren… Bei uns gibt es keine Maglie Rosa zu gewinnen!
Poolbereich
Der Bademeister ist kein Babysitter. Kinder müssen deshalb von einem Erwachsenen begleitet werden. Die Campingplatzleitung haftet nicht für Unfälle gleich welcher Art, die durch die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht durch ihre Eltern/Begleiter bedingt sind.
Aus hygienischen Gründen darf der Poolbereich ausschließlich mit Badeschlappen und nicht mit Schuhen betreten werden. Für die Benutzung vom Pool ist das Tragen einer Badekappe Pflicht.
Es ist verboten, die Sonnenliegen mit Handtüchern oder anderen Gegenständen zu belegen. Bei Zuwiderhandlung ist der Bademeister berechtigt, die persönlichen Gegenstände zu entfernen, damit andere Personen die Sonnenliegen benutzen können. Wir bitten alle Campinggäste um etwas gesunden Menschenverstand, um sinnlose Diskussionen zu vermeiden.
Der Zutritt zum Poolbereich und dessen Nutzung unterliegt der Campingplatzordnung und den Öffnungszeiten, die am Eingang des Poolbereichs ausgehängt sind.
Pauschalverträge
Der Vertrag wird bei Ankunft des Wohnwagens oder Zelts abgeschlossen. Der Vertrag ist namensgebunden, das heißt dass nur die Personen, die im Vertrag stehen, das Aufenthaltsrecht haben. Wenn der Stellplatz für einen gewissen Zeitraum geräumt wird, haben andere Campinggäste nicht das Recht, diesen kostenlos zu belegen, weil die Belegung bereits bezahlt worden ist.
Bei einem Pauschalstellplatz ist das Aufstellen weiterer Zelte nicht erlaubt. Eventuelle Besucher dürfen sich im Wohnwagen oder Zelt des Vertragsnehmers aufhalten, müssen dafür aber den Tagestarif bezahlen.
Beschwerden müssen bei der Campingplatzleitung vorgebracht werden! Nur Campinggäste, die ihren Pauschalpreis bereits bezahlt haben, haben das Recht, Beschwerden vorzubringen. Die Campingplatzleitung garantiert für eine ständige Überwachung, ist aber nicht für eventuelle Diebstähle oder Verluste haftbar.
Jeder Campinggast ist dazu angehalten, Gegenstände, die ihm gehören, zu verwahren. Die Campingplatzleitung haftet des Weiteren nicht für Vandalismus und Unfälle, die nicht von der Campingplatzleitung verursacht wurden, sowie für Personen- und Sachschäden durch Naturkatastrophen.
Auf dem Campingplatz steht gegen Bezahlung eine Waschmaschine zur öffentlichen Nutzung bereit. Die Installation und der Gebrauch privater Waschmaschinen sind daher verboten. Jeder Stellplatz hat das Recht auf nur eine Steckdose an der Steckdosensäule. Bei Verwendung von mehreren Steckdosen ist die Campingplatzleitung berechtigt, die Stecker aus den unbefugt belegten Steckdosen ohne Vorwarnung auszustecken.
Alle Campinggäste werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Waschen von Autos, Wohnwagen oder anderen voluminösen Gegenständen unter Verwendung von Schläuchen und Verlängerungen ab der Wassersäulen verboten ist, insbesondere in den Zeiträumen, in denen eventueller Wassermangel herrscht. Wasser ist ein wertvolles Gut und darf nicht verschwendet werden! Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, das Wasser nicht unnötig laufen zu lassen (zum Beispiel um die Wassermelone zu kühlen…).
Im Interesse aller Campinggäste behält sich die Campingplatzleitung das Recht vor, alle Personen vom Campingplatz zu verweisen, die schwerwiegende Verstöße gegen diese Campingplatzordnung begehen und die mit ihrem Verhalten die Ordnung und Ruhe auf dem Campingplatz stören.
Diese Campingplatzordnung kann jederzeit nach Dafürhalten der Campingplatzleitung geändert werden. Eventuelle Änderungen werden auf der Webseite campingtiglio.it veröffentlicht, auf der auch eine digitale Kopie heruntergeladen werden kann. Ein ausgedrucktes Exemplar steht in den Büros des Campingplatzes während der Bürozeiten zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Stromkasten
Unsere stromkasten sind nicht zum elektrische autos laden geeignet.



